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FG München 26.09.2006 13 K 3004/04, NWB direkt 1/2007 S. 5

Einzelwertberichtigung einer Forderung

Auch sich über einen längeren Zeitraum hinziehende Zahlungsverzögerungen und -unterbrechungen rechtfertigen die Teilwertberichtigung einer Forderung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls jedenfalls dann nicht, wenn der Gläubiger zunächst nur mit sehr ungewöhnlicher Nachsicht an seine Forderung erinnert hat, der Schuldner in der Folgezeit konkreten Ratenvereinbarungen weitgehend nachgekommen ist und somit von seiner grundsätzlichen Zahlungsfähigkeit als auch Zahlungswilligkeit ausgegangen werden kann.