Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
FG München 04.10.2006 1 K 893/06, NWB direkt 1/2007 S. 3

Uneinbringlichkeit einer Darlehensforderung als rückwirkendes Ereignis

Lässt ein i.S. des § 17 EStG wesentlich beteiligter Gesellschafter sein der GmbH gewährtes Gesellschafterdarlehen beim Ausscheiden aus der Gesellschaft stehen, kann die spätere Uneinbringlichkeit des Darlehens als Ereignis mit steuerlicher Rückwirkung auf den Austrittszeitpunkt bei der Berechnung des Veräußerungsgewinns bzw. -verlusts nachträglich zu berücksichtigen sein. Gibt der ehemalige Gesellschafter zu einem Zeitpunkt, zu dem die Gesellschaft bereits bilanziell überschuldet ist, eine Bindungs- und Rangrücktrittserklärung ab, nach der er mit seiner Forderung hinter die gesamten gegenwärtigen und künftigen Forderungen anderer Gläubiger aus einer bankmäßigen Geschäftsverbindung zurücktritt, kann er zumindest bei wirtschaftlicher Betrachtung mit einer Begleichung seiner restlichen Darlehensforder...