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Gebührenpflicht für verbindliche Auskunft
Verbindliche Auskunft und Vorabverständigungsverfahren im Preisvergleich
Mit dem Föderalismusreform-Begleitgesetz v. erfuhr die Abgabenordnung eine seit langem von vielen Seiten reklamierte Ergänzung – die erstmalige gesetzliche Regelung über die verbindliche Auskunft bezüglich der steuerlichen Folgen eines noch nicht verwirklichten Sachverhalts – als neuen Abs. 2 zu § 89 AO. Zwei Monate später legte der Gesetzgeber mit dem Jahressteuergesetz 2007 eine Gebührenregelung nach, und zwar sowohl für die verbindliche Auskunft nach § 89 AO wie auch für die Bemühungen des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt) beim sog. Vorabverständigungsverfahren (§ 178a AO) – Stichwort: Verrechnungspreise im Konzern. Sind die Neuregelungen gerechte Vergütung der Finanzbehörden für die „besondere Inanspruchnahme” oder Anzeichen eines erwachenden Geschäftssinns angesichts der Komplexität des Steuerrechts?
Verbindliche Auskunft oder Belehrung?
Die bisherige Regelung des § 89 AO über die Beratungs- und Auskunftspflicht der Finanzbehörde gilt als Abs. 1 unverändert fort. Damit wird die kostenlose Auskunft des Finanzamts über die Rechte und Pflichten des Steuerpflichtigen geregelt, d. h. ihm wird auf Wunsch eine Auskunft über den Inhalt von Gesetzen und Verordnungen erteilt, aber kei...