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VG Köln 14.12.2005 9 K 2878/04, NWB 1/2007 S. 8

Berufsrecht | Keine kinderbezogenen Beiträge zum Versorgungswerk der Rechtsanwälte

Das VG Köln hält in seinem Urteil v. 14. 12. 2005 - 9 K 2878/04 (NWVBl 2006 S. 310) bei der Festsetzung von Beiträgen zum Rechtsanwaltsversorgungswerk die Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten oder von an Kinder zu zahlenden Unterhalt – auch mit Blick auf das Urteil des BVerfG zum Familienlastenausgleich vom 3. 4. 2001 - 1 BvR 1629/94 – verfassungsrechtlich für nicht zwingend geboten; denn insbesondere mit Art. 3 Abs. 1 GG i. V. mit Art. 6 GG sei es vereinbar, wenn Mitglieder eines Versorgungswerks, die Kinder betreuen und erziehen, bei gleich hohem beitragspflichtigem Einkommen mit einem gleich hohen Beitrag belastet werden wie kinderlose Mitglieder.