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Grunderwerbsteuer | „Mittelbare” Veränderung des Gesellschafterbestands nach § 1 Abs. 2a GrEStG ohne Grunderwerbsteuerbelastung
Der 7. Senat des FG Niedersachsen hat mit dem klagestattgebenden Urteil v. 3. 5. 2006 - 7 K 374/03 entschieden: Die „mittelbare” Veränderung des Gesellschafterbestands des Jahrs 1998 (6 v. H.) wird nicht von der ab 1. 1. 2000 verschärften fiktiven Grunderwerbsbesteuerung der Grenzbetrachtung (95 v. H.) nach Maßgabe des § 1 Abs. 2a GrEStG erfasst. – Anmerkung: Das Finanzgericht hatte wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache die Revision zum BFH zugelassen; gleichwohl hat die Finanzverwaltung keine Revision eingelegt, folglich ist das Urteil rechtskräftig geworden.