Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Umsatzsteuer | Steuerschuldnerschaft bei Messen, Ausstellungen und Kongressen (§ 13b Abs. 3 Nr. 4 und 5 UStG)
Durch Art. 7 Nr. 6 Buchst. b des JStG 2007 v. (BGBl 2006 I S. 2878) sind die Ausnahmen, in denen die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers nicht anzuwenden ist, in § 13b Abs. 3 UStG um die Nr. 4 und 5 erweitert worden. Die Änderungen treten am in Kraft (Art. 20 Abs. 5 JStG 2007). Das NWB JAAAC-33270 nimmt nunmehr zur Steuerschuldnerschaft bei Messen, Ausstellungen und Kongressen (§ 13b Abs. 3 Nr. 4 und 5 UStG) Stellung. Behandelt werden u. a. Anwendung und Übergangsregelungen. Zu den Umsatzsteueränderungen durch das JStG 2007 siehe auch den Beitrag von Huschens in diesem Heft (NWB F. 7 S. 6807).