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Einkommensteuer | Personelle Verflechtung auch dann, wenn Gesellschafter-Geschäftsführer der Besitzgesellschaft nicht vom Verbot des § 181 BGB befreit ist
Die personelle Verflechtung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) mit einer GmbH ist auch dann gegeben, wenn der Gesellschafter-Geschäftsführer der GbR, der zugleich alleiniger Geschäftsführer der GmbH ist, zwar von der GbR nicht vom Verbot des Selbstkontrahierens befreit ist, aufgrund seiner beherrschenden Stellung in der GmbH aber bewirken kann, dass aufseiten der GmbH nicht er selbst als deren Vertreter auftritt ( NWB MAAAC-32271). – Anmerkung: Da die personelle Verflechtung aufgrund der Beherrschungsidentität beim Gesellschafter-Geschäftsführer der GmbH, der zugleich als Alleingeschäftsführer der Klägerin (Besitz-GbR) fungierte, gegeben war, musste die Übertragung der GmbH-Anteile auf die Söhne zur Beendigung der Betriebsaufspal...