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Gesellschaftsrecht | Verbraucherinsolvenz als wichtiger Grund zur Abberufung des GmbH-Geschäftsführers
Die Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens über das Vermögen eines Geschäftsführers kann dessen sofortige Abberufung aus wichtigem Grund rechtfertigen. Einem abberufenen Gesellschafter-Geschäftsführer können im Wege der einstweiligen Verfügung Maßnahmen der Geschäftsführung und die Vertretung der Gesellschaft untersagt werden; es müssen jedoch ganz erhebliche konkrete und unmittelbar bevorstehende Nachteile für die Gesellschaft drohen, um ein solches Tätigkeitsverbot zu rechtfertigen; eine gewisse Verunsicherung der Geschäftspartner und eine abstrakte Gefährdung der Kreditwürdigkeit genügen nicht (, GmbHR 2006 S. 1258).