Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
NWB Nr. 1 vom Seite 51 Fach 26 Seite 4641

Trennung von leistungsschwachen Arbeitnehmern

Unzureichende Leistungen als Kündigungsgrund

Wolfgang Koberski und Dieter Hold

Beim Arbeitsverhältnis handelt es sich um ein Austauschverhältnis: Der Arbeitnehmer muss eine Arbeitsleistung erbringen, der Arbeitgeber zahlt dafür eine Arbeitsvergütung. Bringt der Arbeitnehmer die geforderte Arbeitsleistung nicht, wird der Arbeitgeber die Auflösung des Arbeitsverhältnisses und damit die Trennung von dem Arbeitnehmer in Erwägung ziehen. Dabei ist zu unterscheiden zwischen verschuldeter Leistungsschwäche aufgrund steuerbaren Verhaltens (der Arbeitnehmer kann, aber will nicht) und unverschuldeter Leistungsschwäche (der Arbeitnehmer will, kann aber nicht). Die erste Variante kann zur Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen führen, die zweite Variante zur Kündigung aus personenbedingten Gründen.

I. Begriff des leistungsschwachen Arbeitnehmers

Das Arbeitsverhältnis ist ein Vertragsverhältnis, das durch den Austausch wirtschaftlicher Leistungen zwischen den Vertragspartnern (Arbeitgeber und Arbeitnehmer) geprägt ist. Die Hauptleistungspflichten aus diesem Vertragsverhältnis sind die Arbeitsleistungspflicht des Arbeitnehmers und die Beschäftigungs- und Entgeltzahlungspflicht des Arbeitgebers. Dabei muss die Arbeitsleistung in einem Äq...