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NWB Nr. 1 vom Seite 7

Pfändungsschutz der Altersvorsorge Selbständiger

Der Bundestag hat am das Gesetz zum Pfändungsschutz der Altersvorsorge abschließend beraten. Hintergrund des Gesetzes ist die Tatsache, dass bislang die Einkünfte Selbständiger keinen Pfändungsschutz genießen. Sie unterfallen unbeschränkt, also selbst wenn sie ausschließlich der Alterssicherung dienen, der Einzel- oder Gesamtvollstreckung. Künftig wird die Altersvorsorge Selbständiger in gleicher Weise vor dem Vollstreckungszugriff der Gläubiger geschützt wie der Rentenanspruch abhängig Beschäftigter.

In einem ersten Schritt sollen insbesondere die am weitesten verbreiteten Formen der Alterssicherung Selbständiger, die Lebensversicherung und die private Rentenversicherung, gegen einen schrankenlosen Vollstreckungszugriff abgesichert werden. Das Gesetz ist aber offen genug formuliert, um auch andere Geldanlagen abzudecken, die der Altersvorsorge gewidmet sind.

1. Schutzumfang

Die Rentenzahlungen, die auf solche Versicherungen erbracht werden, sollen in gleicher Weise geschützt werden wie die aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Dies setzt einen zweifachen Pfändungsschutz voraus. Zum einen sind die nach Eintritt des Versicherungsfalls von dem Versicherungsgeber zu zahlenden Renten ...