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KSR Nr. 1 vom Seite 9

Übertragung von Versorgungsverpflichtungen und Pensionsanwartschaften auf Pensionsfonds

Steuerfreiheit der Zahlungen des Arbeitgebers abhängig von dessen Antrag auf Verteilung der Betriebsausgaben

Axel Höhmann, Wirtschaftsprüfer Steuerberater, Solingen

Auf Antrag können gem. § 4 Abs. 3 Satz 1 EStG die insgesamt erforderlichen Leistungen an einen Pensionsfond zur Übernahme bestehender Pensionsverpflichtungen durch diesen Fond vom Arbeitgeber gleichmäßig verteilt über einen 10jährigen Zeitraum als Betriebsausgabe abgezogen werden. Der Antrag führt nach Maßgabe der Regelungen des zur Lohnsteuerfreiheit der entsprechenden Leistungen des Arbeitgebers.

Pensionsfonds als Durchführungsweg im Rahmen der „Riester-Rente”

Pensionsfonds sind durch das AVmG zugelassene Versorgungsträger, die im Unterschied zu Versicherungen und Pensionskassen ein größeres Risiko bei der Vermögensanlage eingehen. Sie unterliegen der Versicherungsaufsicht. In der Vermögensanlage gelten für sie jedoch weniger strenge Grundsätze, was die Erzielung höherer Erträge ermöglichen soll. Im Rahmen der sog. Riester-Reform wurden Pensionsfonds als neuer Durchführungsweg zugelassen. Mit Einführung der Pensionsfonds als Versorgungsträger wurde § 4e EStG in das Gesetz eingefügt. Danach dürfen Beiträge an einen Pensionsfonds zur teilweisen oder vollständigen Übernahme einer best...