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KSR Nr. 1 vom Seite 4

Anwendungsbereich der Abfärberegelung

Keine Abfärbung von gewerblichen Sonderbetriebseinnahmen

Dr. Torsten Engers, Rechtsanwalt Steuerberater, Flick Gocke Schaumburg, Frankfurt/M.

Gewerbliche Einkünfte im Sonderbereich einer Personengesellschaft infizieren nicht die Einkünfte einer ansonsten freiberuflich tätigen Personengesellschaft. Der BFH sieht in einer Entscheidung v. keinen Grund, die Regelung des § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG über den Wortlaut hinaus anzuwenden.

Wortlautgetreue Auslegung der Abfärberegelung

Gem. § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG gilt die mit Gewinnerzielungsabsicht unternommene Tätigkeit einer OHG, einer KG oder einer anderen Personengesellschaft in vollem Umfang als Gewerbebetrieb, wenn die Gesellschaft auch eine gewerbliche Tätigkeit ausübt. Der BFH legt in seiner Entscheidung vom - XI R 31/05 die Regelung wortlautgetreu so aus, dass die Abfärbung eine gewerbliche Tätigkeit „der Gesellschaft” voraussetzt. Dies ist dann der Fall, wenn die Tätigkeit der Gesellschafter in ihrer gesamthänderischen Verbundenheit die Voraussetzung des § 15 Abs. 2 Satz 1 EStG erfüllt und sich nach den Umständen des Einzelfalls nicht als private Vermögensverwaltung darstellt. Gewerbliche Tätigkeiten der Gesellschafter gegenüber der Gesellschaft führen nicht zur Abfärbung. Sinn und Zweck von § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG – Vereinfachung der Einkünfteermittlu...