Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Jahressteuergesetz 2007: Rürup-Rente
Verbesserung des steuerlichen Abzugs von Vorsorgeaufwendungen
Das Alterseinkünftegesetz sah vor, dass gem. § 10 Abs. 4a EStG bis 2019 eine Günstigerprüfung beim Abzug von Vorsorgeaufwendungen durchzuführen ist. Im Rahmen dieser Günstigerprüfung wird für die steuerliche Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen das Abzugsvolumen nach altem Recht mit dem Abzugsvolumen nach neuem Recht verglichen. Der höhere Betrag wird als Sonderausgabe angesetzt, wobei jedoch nur die Vorsorgeaufwendungen berücksichtigt werden, die auch nach neuem Recht abziehbar sind. Da es bei bestimmten Personengruppen in besonders gelagerten Fällen dazu kommen kann, dass eine zusätzliche Beitragszahlung zugunsten einer Rentenversicherung i. S. des § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b EStG (= Rürup-Rente) die als Sonderausgaben zu berücksichtigenden Beträge nicht erhöht (vgl. Wahl, BBV 2006 S. 250), hat der Gesetzgeber nun reagiert und mit dem Jahressteuergesetz (JStG) 2007 die Günstigerprüfung modifiziert. Der folgende Beitrag erläutert diese Änderung anhand von Beispielen.
I. Günstigerprüfung vor dem JStG 2007
Zunächst wird anhand des folgenden Beispiels der Hintergrund der gesetzlichen Neuregelung aufgezeigt.
Ein lediger Selbstän...