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BBV 1/2007 S. 4

Föderalismusreform führt zu uneinheitlicher Grunderwerbsteuer

Die Föderalismusreform „entpuppt” sich nach und nach immer mehr als „Wundertüte”. Ein Beispiel hierfür ist, dass es künftig keine bundeseinheitliche Grunderwerbsteuer von 3,5 % des Grundstückswerts nach § 11 Abs. 1 GrEStG mehr geben wird. Denn seit dem darf jedes Bundesland den Steuersatz eigenständig bestimmen.

Vorreiter ist Berlin: Hier wurde zum ein Steuersatz von 4,5 % eingeführt.