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Anscheinsbeweis spricht für die Privatnutzung eines Pkw im Rahmen der 1 %-Regelung
Ein geldwerter Vorteil aus der Überlassung eines Dienstwagens entsteht nicht, wenn eine Privatnutzung des Pkw durch den Arbeitnehmer ausscheidet. Nach dem spricht jedoch aufgrund der Lebenserfahrung ein Anscheinsbeweis für eine (auch) private Nutzung eines Dienstwagens. Der Arbeitnehmer kann den Anscheinsbeweis aber entkräften oder erschüttern; es genügt, einen Sachverhalt darzulegen, aus dem sich die ernstliche Möglichkeit eines anderen Geschehensablaufs ergibt. Dies ist z. B. der Fall, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Privatnutzung des Pkw verboten hat und dieses Verbot nicht nur zum Schein ausgesprochen wurde.
Der BFH lässt aber offen, ob ein Verbot des Arbeitgebers auch dann den Anscheinsbeweis einer (auch) privaten Nutzung des Pkw erschüttert, wen...