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BMF 08.12.2006 IV A 5 - S 7200 - 86/06, NWB direkt 52/2006 S. 10

Preisnachlässe durch Verkaufsagenten

Der BFH hatte mit Urteil v. - V R 3/04 (BStBl 2006 II S. 479), entschieden, dass ein Verkaufsagent die Bemessungsgrundlage für seine Vermittlungsleistungen mindern kann, wenn er Preisnachlässe für die von ihm vermittelten Leistungen gewährt. Erstattet der erste Unternehmer in einer Leistungskette dem Endverbraucher einen Teil des von diesem gezahlten Leistungsentgelts oder gewährt er ihm einen Preisnachlass, mindert sich dadurch die Bemessungsgrundlage für den Umsatz des ersten Unternehmers (an seinen Abnehmer der nächsten Stufe). Der erste Unternehmer hat deshalb den für seinen Umsatz geschuldeten Steuerbetrag zu berichtigen. Der BFH wendet in seiner Entscheidung die vom EuGH entwickelten Grundsätze zur Änderung der Bemessungsgrundlage bei der Ausgabe von Gutscheinen an (vgl. BStBl 2004 II S. 328