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FG Köln 07.11.2006 4 K 7326/96, NWB direkt 52/2006 S. 9
Gewerbesteuerliche Organschaft
Im Falle einer gewerbesteuerlichen Organschaft unterliegen die Ausschüttungen gem. § 7 GewStG der Gewerbesteuer, werden aber nicht von der Tarifbegünstigung des § 32c EStG (bis 1999) erfasst.