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BFH XI R 25/06, NWB direkt 52/2006 S. 5

Verfassungskonforme Auslegung der Beschränkung des vertikalen Verlustausgleichs

Die den vertikalen Verlustausgleich einschränkende Regelung des § 2 Abs. 3 Satz 2 ff. EStG in der Fassung des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 ist im Wege der verfassungskonformen Auslegung dann nicht anzuwenden, wenn durch die Beschränkung der Verlustverrechnung dem Steuerpflichtigen der zur Sicherung des Existenzminimums notwendige Bedarf nicht mehr verbleibt und die Verluste nicht auf Sonderabschreibungen beruhen.