Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
NWB direkt Nr. 52 vom Seite 6

Haushaltsnahe Dienstleistungen ab Veranlagungszeitraum 2006

Neues Anwendungsschreiben zu § 35a EStG

Andrea Ghirardini

Mit Schreiben v. hat das BMF zur Anwendung des § 35a EStG in der Fassung v. Stellung genommen. Durch die Erweiterung des § 35a Abs. 2 EStG können ab dem Veranlagungszeitraum 2006 auch Handwerkerleistungen steuerlich geltend gemacht werden. Haushalte, die Pflege- und Betreuungsleistungen in Anspruch nehmen, werden zusätzlich entlastet. Im Folgenden sind die wichtigsten Änderungen gegenüber dem bisher anzuwendenden dargestellt.

Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse (§ 35a Abs. 1 EStG)

Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse mit Angehörigen, die nicht im Haushalt des Steuerpflichtigen leben (z. B. Kinder, die einen eigenen Haushalt führen), können steuerlich anerkannt werden. Voraussetzung dafür ist, dass die Verträge zivilrechtlich wirksam zustande gekommen sind, inhaltlich dem zwischen Fremden Üblichen entsprechen und tatsächlich durchgeführt werden.

Haushaltsnahe Dienstleistungen (§ 35a Abs. 2 EStG)

Zu den haushaltsnahen Dienstleistungen zählen ab dem Veranlagungszeitraum 2006 nur noch Tätigkeiten, die nicht zu den handwerklichen Leistungen i. S. des § 35a Abs. 2 Satz 2 EStG gehören. Umzugsdienstleistungen für Privatpersonen wurden neu in den Katalog der haushaltsnahen Dienstleistungen a...