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BGH 09.11.2006 IX ZR 285/03, NWB 52/2006 S. 424

Insolvenzrecht | Anfechtung eines Vergleichs

Ein Vergleich, der die bei verständiger Würdigung des Sachverhalts oder der Rechtslage bestehende Ungewissheit durch gegenseitiges Nachgeben beseitigen soll, enthält im Regelfall keine unentgeltlichen Leistungen i. S. des § 134 InsO, die nach dieser Vorschrift innerhalb eines Zeitraums von vier Jahren vor Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens anfechtbar wären ().