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AG Flensburg 07.06.2006 1 T 30/06, NWB 52/2006 S. 424

Familienrecht | Übernahme des Kfz-Schadensfreiheitsrabatts durch getrennt lebenden Ehegatten

Das AG Flensburg hebt in seinem Beschluss v. - 1 T 30/06 hervor, dass derjenige Ehegatte, der den vom anderen Ehepartner in der Ehe gefahrenen Zweitwagen auf seinen Namen haftpflichtversichert hatte, nach der Trennung den Schadensfreiheitsrabatt zumindest dann auf den Ehepartner abzutreten hat, wenn ihm hierdurch kein Nachteil im Hinblick auf das von ihm selbst genutzte Kraftfahrzeug entsteht.