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Musterverfahren zum Solidaritätszuschlag vor dem BVerfG
Der Bund der Steuerzahler hat in einem Musterverfahren zum Solidaritätszuschlag das BVerfG angerufen (Az. 2 BvR 1708/06). Mit der Verfassungsbeschwerde soll geklärt werden, ob der Staat seit dem Jahr 2002 noch berechtigt ist, den 1995 eingeführten Solidaritätszuschlag zur Lohn- und Einkommensteuer sowie zur Körperschaftsteuer zu erheben. In der Klage wird unter anderem gerügt, dass der Gesetzgeber den Solidaritätszuschlag auf Dauer erhebt. Mit der Verfassungsbeschwerde wendet sich der Bund der Steuerzahler gegen die Auffassung des BFH, der mit Beschluss v. - VII B 324/05 NWB KAAAB-90538 Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlags verneint hatte.S. 4455
Es ist zu beachten, dass von einem positiven Ausgang dieses Verfahrens nur Steuerzahler profitieren, die gegen die Festsetzung des Solidaritätszuschlags im Steuerbescheid Einspruch eingelegt haben. Gleichzeitig mit dem Einspruch kann das Ruhen des Verfahrens beantragt werden. Ein Einspruch gegen die Erhebung des Solidaritätszuschlags ist nicht erforderlich, weil die Finanzverwaltung die Festsetzung des Solidaritätszuschlags seit dem NWB QAAAC-19123 von sich aus mit einem Vorläufigkeitsvermerk versieht.