Steuersatz für Geschäftsführungs- und Verwaltungsleistungen eines Vereins für angeschlossene Mitgliedsvereine
Leitsatz
Die Umsätze aus Verwaltungs- und Geschäftsführungsleistungen eines Vereins an angeschlossene Mitgliedsvereine sind weder nach
§ 4 Nr. 18 UStG oder nach Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. g der 6. EG-Richtlinie steuerbefreit, noch sind sie mit dem ermäßigten
Steuersatz gem. § 12 Nr. 8 Buchst. a UStG zu besteuern. Bei solchen Leistungen handelt es sich um Leistungen eines wirtschaftlichen
Geschäftsbetriebs, die dem Regelsteuersatz unterliegen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2007 S. 459 Nr. 6 UStB 2007 S. 160 Nr. 6 JAAAC-32327
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