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Einkommen-/Lohnsteuer | Keine Pauschalierung der Lohnsteuer für überreichte Goldmünzen
Im Rahmen einer Betriebsveranstaltung an alle Arbeitnehmer überreichte Goldmünzen unterliegen nicht der Pauschalierungsmöglichkeit des § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EStG (Bezug: § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EStG).
Praxishinweise: Nach § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EStG kann der Arbeitgeber die Lohnsteuer pauschalieren, wenn Arbeitslohn aus Anlass einer Betriebsveranstaltung gezahlt wird. Eine solche Veranlassung ist dann zu bejahen, wenn die Zuwendungen in einem sachlichen Zusammenhang mit der Veranstaltung stehen. Ein sachlicher Zusammenhang besteht aber nicht, wenn lediglich anlässlich einer Betriebsveranstaltung Zuwendungen getätigt werden, die zusätzlichen Arbeitslohn darstellen. Die Vorschrift soll nicht dazu dienen, Teile des Arbeitslohns pauschal zu besteuern.