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BMF 27.11.2006 IV A 5 -S 7419 - 11/06, StuB 24/2006 S. 980

Umsatzsteuer | Reiserücktrittskostenversicherungen

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt zur Anwendung des (Kurzinfo StuB 2006 S. 724) Folgendes: Eine Reiserücktrittskostenversicherung, deren Abschluss bei Buchung der Reise in das Belieben des Leistungsempfängers gestellt wird und für die das Versicherungsentgelt neben dem Reisepreis ggf. gesondert berechnet wird, ist eine umsatzsteuerrechtlich gesondert zu beurteilende Leistung, die nicht der Margenbesteuerung des § 25 UStG unterliegt. Auch der Abschluss einer obligatorisch vom Reiseveranstalter angebotenen Reiserücktrittskostenversicherung kann eine selbständige Leistung darstellen (vgl. , a. a. O.). Der Umsatz kann je nach Sachverhalt entweder unter den Vorausse...