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StuB 24/2006 S. 975

Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz

Der Bundestag hat am das Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (TUG) beschlossen. Gegenüber dem Gesetzentwurf vom haben sich unter Berücksichtigung der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses im Wesentlichen folgende Änderungen ergeben:

  • Der Bilanzeid ist unter Wissensvorbehalt abzugeben;

  • die prüferische Durchsicht der Halbjahresfinanzberichte ist freiwillig;

  • eine Prüfung der Halbjahresfinanzberichte durch die DPR (Enforcement) wird nur anlassbezogen und auf Verlangen der BaFin, nicht jedoch stichprobenartig durchgeführt;

  • Quartalsfinanzberichte brauchen einen Bilanzeid nicht zu enthalten;

  • der Zeitraum, über den eine Zwischenmitteilung zu erstellen ist, kann flexibel (10-20 Wochen) gewählt werden;

  • Angaben zu nahe stehenden Personen sind nur von Aktienemittenten (nicht auch v...