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StuB Nr. 24 vom Seite 961

„Schwarz”einnahmen und verdeckte Gewinnausschüttung

von RiFG Stefan Kolbe, M. Tax, Berlin/Cottbus
Kernfragen
  • Was sind die Voraussetzungen für die Annahme einer vGA?

  • Wer trägt die objektive Beweislast für das Vorliegen einer vGA?

  • Können in der Buchführung nicht erfasste Erlöse zu einer vGA führen?

Nicht nur in einem Einzelunternehmen oder in einer Personengesellschaft können „Schwarz„einnahmen vorkommen. Werden diese von einer GmbH erzielt, stellt sich allerdings die Frage, ob selbst dann eine vGA vorliegt, wenn die entsprechende Vermögensminderung bei der Gesellschaft auf einer Straftat, z. B. einer Untreue oder Unterschlagung, beruht. Diese Fallstudie beleuchtet diese Problematik aus verschiedenen Blickwinkeln und nimmt dazu verschiedene Abwandlungen des Ausgangsfalls vor.

I. Der Ausgangsfall

B ist beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer der B-GmbH. Er tätigt im Namen der GmbH Geschäfte. Die Kunden entrichten das geschuldete Entgelt nach Leistungserbringung durch die B-GmbH auf ein Konto des B. B verwendet die eingehenden Erlöse für betriebliche Zwecke der GmbH. Im Zuge einer bei der B-GmbH durchgeführten Außenprüfung findet der Betriebsprüfer entsprechende, von der B-GmbH ausgestellte Rechnungen. Die GmbH hat die Erlöse aus den Geschäften...