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Körperschaftsteuer; | Angemessenheit der Gesamtbezüge eines Gesellschafter-Geschäftsführers
Grundsätze zur Angemessenheitsprüfung der Gesamtbezüge eines Gesellschafter-Geschäftsführers hat die zusammengestellt. Damit werden die bisherigen betragsmäßigen Festlegungen aufgehoben. Soweit die bisherigen betragsmäßigen Festlegungen (insbes. die Nichtaufgriffsgrenze von 300 000 DM) zu einer für die Stpfl. gegenüber den in der Vfg. v. dargestellten Grundsätzen günstigeren Beurteilung geführt haben, gelten sie für vor dem abgeschlossene Anstellungsverträge letztmals für den VZ 2000.