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Einbringung freiberuflicher Praxen mit Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG
Der Bundesrechnungshof hat die steuerliche Behandlung der Einbringung freiberuflicher Praxen in Personengesellschaften nach § 24 UmwStG geprüft und dabei Mängel sowohl in der Sachverhaltsaufklärung als auch in der Rechtsanwendung festgestellt. Das FinMin Mecklenburg-Vorpommern hat Checklisten für den Übertragenden sowie für die übernehmende Personengesellschaft veröffentlicht.