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FG Nürnberg 17.08.2006 IV 323/2002, NWB direkt 51/2006 S. 11

Keine wirksame Festsetzung von Schenkungsteuer in nur mit Erbschaftsteuerbescheid bezeichneten Bescheid

Auch soweit in einem Bescheid, in dem Erbschaftsteuer festgesetzt wird und der als Erbschaftsteuerbescheid bezeichnet ist, bei Berechnung des steuerpflichtigen Erwerbs sowie bei der Steuerfestsetzung Vorschenkungen voll einbezogen und nicht nur nach § 14 ErbStG angerechnet worden sind, die Schenkungsteuer aber weder ausdrücklich noch ohne weiteres erkennbar ausgewiesen worden ist, enthält der Bescheid keine wirksame Festsetzung von Schenkungsteuer, sondern insoweit lediglich eine unzutreffende Ermittlung und Festsetzung der Erbschaftsteuer.