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BSG 07.11.2006 B 7b AS 2/05 R, NWB 51/2006 S. 416

Grundsicherung | Verwertbarkeit einer Eigentumswohnung als Vermögen

Bei der Konkretisierung des unbestimmten Rechtsbegriffs der angemessenen Größe eines selbst genutzten Hausgrundstücks oder einer entsprechenden Eigentumswohnung ist im Regelfall in Ermangelung geeigneter Richtgrößen weiterhin auf die zwischenzeitlich außer Kraft getretene Bestimmung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes abzustellen. Ausgehend von den Wohnflächengrenzen des § 39 WoBauG sind Eigentumswohnungen nicht unangemessen groß, wenn die Wohnfläche bei einem Haushalt von vier Personen 120 qm nicht überschreitet. Bei einer geringeren Familiengröße sind typisierend für jede Person Abschläge von 20 qm vorzunehmen, wobei im Regelfall von einer Mindestzahl von zwei Personen auszugehen ist, so dass auch bei Einzelpersonen eine Größe von 80 qm als angemessen anzusehen ist (