Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Doppelbesteuerung | stille Beteiligung an einer österreichischen KG
▶ Urteil: (1) Auch als „partiarische Darlehen” bezeichnete und vertraglich ausgestaltete Leistungen eines Gesellschafters einer KG an diese stellen eine stille Beteiligung dar, wenn insoweit eine Teilnahme an den Verlusten der KG vereinbart wurde und zudem aus dem KG-Gesellschaftsvertrag i. V. mit dem „Darlehensvertrag” die Absicht der Erreichung eines gemeinsamen Zwecks zu ersehen ist. (2) Eine Beteiligung am Vermögen einer österreichischen KG i. S. der Tz. 15 Satz 1 des Schlussprotokolls DBA-Österreich 1954 ist auch im Fall einer aufschiebend bedingten Beteiligung an den stillen Reserven und am Firmenwert der KG erst mit dem Verkauf des gesamten Anlagevermögens der KG gegeben. (3) Bei der Prüfung, ob eine typische oder eine atypische stille Beteiligung an einer...