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SEStEG: Überblick über die wesentlichen Änderungen gegenüber dem Regierungsentwurf vom 12.7.2006
Der Bundesrat hat am dem Gesetz über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften (SEStEG), dessen Entwurf am von der Bundesregierung in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht wurde (BT-Drucks. 542/06, abrufbar unter www.bundesfinanzministerium.de/cln_01/nn_3792/DE/Aktuelles/Aktuelle__Gesetze/Gesetzentwuerfe__Arbeitsfassungen/006.html) und vom Bundestag in der Fassung des Finanzausschusses am angenommen wurde (Plenarprotokoll 16/63), zugestimmt (BR-Drucks. 836/06).
I. Regelungsbereiche des SEStEG
Durch das Gesetz werden
allgemeine Entstrickungstatbestände bei Verlust oder Beschränkung des deutschen Besteuerungsrechts im EStG und KStG geschaffen; S. 1142
im Umwandlungssteuerrecht EU-rechtliche Vorgaben, wie Regelungen zur Europäischen Gesellschaft (SE) und zur Europäischen Genossenschaft (SCE) sowie die Änderungsrichtlinie zur Fusionsrichtlinie, berücksichtigt;
im Umwandlungssteuerrecht eine einheitliche steuerliche Behandlung für inländische und grenzüberschreitende Umstrukturierungen unter Wahrung deutscher Besteuerungsrechte ...