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FG Rheinland-Pfalz 22.08.2006 2 K 1930/04, NWB direkt 50/2006 S. 6

Aufwendungen eines Tanztrainers für Turnierkleidung

Aufwendungen für Turnierkleidung u.ä. sind dann als Betriebsausgaben eines selbständigen Tanztrainers abzugsfähig, wenn nach einer wertenden Gesamtschau der Einzelfallumstände private Aspekte (nahezu) ganz in den Hintergrund treten.