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FG München 22.09.2006 8 K 1299/06, NWB direkt 50/2006 S. 5

Doppelbesteuerung: Wohnwagen als Betriebsstätte

Ein dauerhaft auf einem Campingplatz in Österreich abgestellter Wohnwagen, den der Inhaber einer von Deutschland aus betriebenen gewerblichen Wohnwagenvermietung im Rahmen der Verwaltung z. B. zur Übergabe der dort zur Vermietung stehenden Wohnwagen nutzt, ist Betriebsstätte i. S. von § 12 Satz 1 AO und von Art. 4 DBA-Österreich. Der von dem Unternehmen insgesamt erwirtschaftete Gewinn ist nach der direkten Methode zwischen Stammhaus und Betriebsstätte aufzuteilen. Da von dem Stammhaus aus nur eine verwaltende und werbende Tätigkeit ausgeübt wurde, während die Vermietung ausschließlich in Österreich erfolgte, sind die Einnahmen mangels anderer Aufteilungsmaßstäbe mit dem Anteil dem deutschen Stammhaus zuzurechnen, zu dem auch die Betriebsausgaben unmittelbar auf das Stammhaus entfallen. Ein aus der österreichischen Betriebs...