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Haftung des Gesellschafters einer GbR nach Konkurs des Mitgesellschafters
Die Haftung des Gesellschafters einer GbR für Umsatzsteuerschulden kann nicht durch Vereinbarungen zwischen den Gesellschaftern mit Wirkung gegenüber dem Finanzamt ausgeschlossen bzw. eingeschränkt werden. Die Auflösung der GbR durch Eröffnung des Konkursverfahrens über das Vermögen eines Mitgesellschafters ändert nichts an der grundsätzlich fortbestehenden Haftung der Gesellschafter für die im Zeitpunkt ihrer Beteiligung an der GbR entstandenen Steuerschulden. Die Inanspruchnahme des Haftungsschuldners setzt nicht voraus, dass die Steuerschuld gegen den „Erstschuldner” (GbR) wirksam festgesetzt worden ist. Die Begleichung der Haftungsschuld durch einen Gesamtschuldner lässt den Haftungsbescheid als Grundlage für die Verwirklichung der durch Zahlung untergegangenen An...