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Steuerberatung | Auskunft über Beratungsstellenleiter vor Eintragung der Beratungsstelle
Vor der Eintragung der Beratungsstelle eines Lohnsteuerhilfevereins in das Verzeichnis der Beratungsstellen darf die Behörde nach dem NWB CAAAC-25625 zur Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit des künftigen Beratungsstellenleiters die Vorlage einer Auskunft des Wohnsitzfinanzamts über dessen steuerliches Verhalten verlangen; § 4b Abs. 2 LStHVDV enthält keine abschließende Aufzählung der Eintragungsunterlagen. Dazu führt der Senat weiter aus: Der Beratungsstellenleiter möchte eine Tätigkeit ausüben, die vom Gesetzgeber in zulässiger Bewertung öffentlicher Interessen unbeschadet ihrer beruflichen Ausübung durch Private umfangreichen öffentlich-rechtlichen Restriktionen unterworfen ist, zu denen die vorherige Prüfung der persönlichen Zuverlässigkeit gehört. Wer...