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BGH 12.07.2006 XII ZR 39/04, NWB 50/2006 S. 406

Geschäftsraummiete | Formularmäßige Verpflichtung des Mieters zum Beitritt in eine Werbegemeinschaft

Vorformulierte Abreden über die gemeinsame Werbung sind in gewerblichen Mietverträgen über Objekte in Einkaufszentren nicht unüblich und deshalb keine überraschenden Klauseln (§ 305c Abs. 1 BGB). Auch die formularvertraglich begründete Pflicht des Mieters, einer Werbegemeinschaft beizutreten, stellt grundsätzlich keine unangemessene Benachteiligung (§ 307 BGB) dar, da der Mieter durch die Pflichtmitgliedschaft Mitwirkungs- und Kontrollrechte erhält. Eine unangemessene Benachteiligung liegt jedoch vor, wenn die Werbegemeinschaft (auch) in der Rechtsform einer GbR gegründet werden kann oder soll; denn als Gesellschafterin einer GbR ist der Mieter weitgehenden Haftungsrisiken ausgesetzt. Unabhängig von der Rechtsform muss die Höhe der Beiträge zur Werbegemeinschaft – etwa durch einen bestimmten Prozentsatz der Miete –...