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Kirchensteuer | Verteilungsschlüssel bei der pauschalen Kirchensteuer im vereinfachten Verfahren
Der Verteilungsschlüssel wird ab dem in Nordrhein-Westfalen wie folgt geändert: 58,92 v. H. für die römisch-katholische Kirche, 40,97 v. H. für die evangelische Kirche, 0,07 v. H. für die jüdischen Kultusgemeinden und 0,04 v. H. für die alt-katholische Kirche ( NWB LAAAC-19116). Mehr zur Kirchensteuer finden Sie in der Kirchensteuer-Gesamtdarstellung unter NWB DAAAB-75830.