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BMF 01.12.2006 IV C 5 - S 2351 - 60/06, NWB 50/2006 S. 401

Lohnsteuer | Einführungsschreiben zu den Entfernungspauschalen ab 2007

Durch das StÄndG 2007 v. (BGBl 2006 I S. 1652) wurde hinsichtlich der Aufwendungen für die Wege zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte/Betrieb eine Systemänderung vorgenommen. Danach werden die Wege zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte nunmehr der Privatsphäre (die Arbeit beginnt am Werkstor) zugerechnet. Zum Ausgleich von Härtefällen können Fernpendler ab dem 21. Kilometer der Entfernung die Entfernungspauschale – wie bisher – in Höhe von 0,30 € je Entfernungskilometer wie Werbungskosten/Betriebsausgaben abziehen. Die Beschränkung auf den Höchstbetrag von 4 500 € bleibt unverändert bestehen. Dazu und zu anderen Zweifelsfragen nimmt das NWB EAAAC-31228 Stellung. Zu dem BMF-Schreiben erscheint demnächst ein Beitrag in der NWB.