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NWB Nr. 50 vom Seite 4273 Fach 2 Seite 9191

Überblick über das JStG 2007

Umfangreiche Änderungen quer durch das Steuerrecht

Dr. Michael-Alexander Köhler und Kai Brockmann

Der Bundesrat hat dem vom Deutschen Bundestag am beschlossenen Jahressteuergesetz 2007 (JStG 2007) am zugestimmt. Der ursprüngliche Gesetzentwurf der Bundesregierung ist in den parlamentarischen Beratungen durch zahlreiche Anträge der Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und SPD geändert worden. Das Gesetz sieht umfangreiche Änderungen vor, darunter viele redaktionelle Anpassungen wie z. B. die Korrektur fehlerhafter Verweise oder die Umstellung der durch das JStG 2007 geänderten Gesetze von dem veralteten Begriff „vom Hundert” auf „Prozent”. Zudem reagiert der Gesetzgeber auf die Rechtsprechung des EuGH und BFH, verringert Möglichkeiten missbräuchlicher Steuergestaltungen und greift Anregungen des Bundesrechnungshofs auf.

I. Änderungen im Ertragsteuerrecht

1. Präzisierung des Anwendungsbereichs des § 3 Nr. 3 EStG

Schon nach geltendem Recht sind nach § 3 Nr. 3 EStG Kapitalabfindungen aufgrund der gesetzlichen Rentenversicherung und aufgrund der Beamten-(Pensions-)Gesetze steuerfrei. Durch die Neufassung von § 3 Nr. 3 EStG wird der Anwendungsbereich der Vorschrift präzisiert und aus Gleichbehandlungsgründen auf die berufsständischen Versorgungseinrichtungen ausgedehnt.

Nach den in dem neuen § 3 Nr. 3 EStG genannten Voraussetzungen sind steuerf...