Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Eckpunkte einer Reform des Gemeinnützigkeits- und Spendenrechts
Das BMF hat die Eckpunkte der Initiative „Hilfen für Helfer” veröffentlicht. Auf der Basis dieser Eckpunkte erarbeitet das Ministerium zurzeit einen Referentenentwurf. Nach jetzigem Stand ist die Kabinettbefassung für Januar/Februar 2007 geplant. Die Eckpunkte im Einzelnen:
Einführung eines neuen Abzugs von der Steuerschuld für bestimmte ehrenamtliche Tätigkeiten im gemeinnützigen Bereich in Höhe von 300 €. Den Abzug kann geltend machen, wer monatlich 20 Zeitstunden im Dienst einer juristischen Person des öffentlichen Rechts unentgeltlich alte, kranke oder behinderte Menschen betreut (z. B. bei AWO/DRK).S. 4261
Anhebung der sog. steuerfreien Übungsleiterpauschale von 1 848 € auf 2 100 €.
Vereinheitlichung und Anhebung der Höchstgrenzen für den Spendenabzug von bisher 5 v. H./10 v. H. des Gesamtbetrags der Einkünfte (§ 10b Abs. 1 Sätze 1 und 2 EStG) auf 20 v. H.
Verbesserter Sonderausgabenabzug für Mitgliedsbeiträge an Kulturfördervereine.
Anhebung der Besteuerungsgrenze für wirtschaftliche Betätigungen gemeinnütziger Körperschaften von insgesamt 30 678 € auf 35 000 € Einnahmen im Jahr (ebenso Anhebung der Zweckbetriebsgrenze bei sportlichen Veranstaltungen).
Anhebung des Höchstbetrags für die Ausst...