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Hessisches Finanzgericht Beschluss v. - 7 V 1902/06

Gesetze: UStG § 5 Abs. 1, UStG § 6a Abs. 1, 6. EG-Richtlinie Art. 28c Teil D

Steuerbefreiung nur bei Nachweis der innergemeinschaftlichen Lieferung

Leitsatz

Die Steuerbefreiung für eine innergemeinschaftliche Lieferung ist nur zu gewähren, wenn der Steuerpflichtige darlegt und nachweist, dass eine innergemeinschaftliche Lieferung in das Bestimmungsland der Ware bewirkt worden ist.

Fundstelle(n):
WAAAC-31128

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