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FG München Urteil v. - 14 K 42/06

Gesetze: ZK Art. 4 Nr. 21 ZK Art. 137 ZK Art. 138 ZK Art. 204 ZK Art. 215 Abs. 1 ZK Art. 217 Abs. 1 ZKDV Art. 232 ZKDV Art. 233 ZKDV Art. 558 Abs. 1 ZKDV Art. 859 Nr. 4 GüKG§ 3 GüKG § 6 S. 2 Nr. 2 GüKGrKabotageV § 4 Abs. 2 GüKGrKabotageV § 7a Nr. 3

Kabotage

unerlaubter Binnentransport

Leitsatz

Für die in einem Drittland zugelassene Sattelzugmaschine entstehen Zoll und Einfuhrumsatzsteuer wegen vorschriftswidriger Verwendung, wenn die für einen Binnentransport in der EU erforderliche CEMT-Genehmigung auch nur versehentlich nicht mitgeführt wird.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
CAAAC-31100

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