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Haftung des GmbH-Geschäftsführers wegen Nichtabführung von Lohnsteuern
Führt der Geschäftsführer einer GmbH die vom Arbeitnehmer einbehaltene Lohnsteuer nicht an die Finanzverwaltung ab, so begeht er zwar eine Pflichtverletzung i. S. des § 69 AO. Seine Haftung entfällt gleichwohl, wenn die Zahlung der Steuern eine anfechtbare Rechtshandlung i. S. der §§ 129 ff. InsO dargestellt hätte (, ZIP 2006 S. 1444).