Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
EuGH  - C-8/03 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EWGRL 388/77 Art 9 Abs 2 Buchst e, Richtlinie 77/388/EWG Art 9 Abs 2 Buchst e, EWGRL 611/85, Richtlinie 85/611/EWG, EWGRL 388/77 Art 13 Teil B Buchst d Nr 6, Richtlinie 77/388/EWG Art 13 Teil B Buchst d Nr 6

Rechtsfrage

1. Sind in einem Mitgliedstaat ansässige Investmentgesellschaften mit variablem Grundkapital (sociétés d'investissement a capital variable, SICAV), deren alleiniger Zweck die Anlage von beim Publikum beschafften Geldern ist, mehrwertsteuerpflichtig, so dass als Ort der in Art. 9 Abs. 2 Buchst. e EWGRL 388/77 genannten Dienstleistungen, die ihnen erbracht werden, der Ort gilt, an dem sie ihren Sitz haben?

2. Falls keine Mehrwertsteuerpflicht besteht: Welche Arten der den SICAV erbrachten Dienstleistungen (Unterscheidung zwischen Unterstützungsleistungen und Verwaltungsberatung einerseits und eigentlichen Verwaltungsdienstleistungen andererseits) fallen unter die in Art. 13 Teil B Buchst. d Nr. 6 EWGRL 388/77 vorgesehene Befreiung?

Dienstleistung; EG; Investmentgesellschaft; Kapitalanlagegesellschaft; Mehrwertsteuer; Ort; Sitz; Umsatzsteuer; Wertpapier

Fundstelle(n):
AAAAC-30817

In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:

Kiehl Büroberufe
Kiehl Die Steuerfachangestellten Plus
NWB Lohn, Deklaration & Buchhaltung
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen