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BVerfG  - 2 BvL 57/06 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: GG Art 2 Abs 1, GG Art 20 Abs 3, GG Art 100 Abs 1, EStG 1997 § 24 Nr 1 Fassung: 1999-03-24, EStG 1997 § 34 Abs 1 Fassung: 1999-03-24, EStG 1997 § 34 Abs 2 Nr 2 Fassung: 1999-03-24, EStG 1997 § 52 Abs 47 S 1 Fassung: 1999-03-24, EStG 1997 § 52 Abs 47 S 2 Fassung: 1999-03-24

Rechtsfrage

Ist die zu § 34 Abs. 1 i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002 vom (BGBl I 1999, 402) ergangene Anwendungsregelung des § 52 Abs. 47 EStG i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002 mit Art. 20 Abs. 3 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 GG insoweit vereinbar ist, als Entschädigungen i.S. des § 34 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. § 24 Nr. 1 EStG, die vor dem Beschluss des StEntlG 1999/2000/2002 durch den Bundestag am vereinbart und ausgezahlt worden sind, mit einer höheren Steuer belegt werden, als es das im Zeitpunkt der Auszahlung geltende Gesetz vorgesehen hat?

Abfindung; Änderung; Einkommensteuer; Entschädigung; Ermäßigter Steuersatz; Fünftelregelung; Gesetz; Normenkontrolle; Rechtsstaatsprinzip; Rückwirkung; Stichtag; Verfassung

Fundstelle(n):
VAAAC-29894

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