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BFH  - X R 90/98 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EStG § 22 Nr 1 S 3 Buchst a, EStDV § 55 Abs 2, RKG § 48 Abs 2, SGB VI § 35

Rechtsfrage

Ist das vom Kläger vor Vollendung des 65. Lebensjahres bezogene Knappschaftsruhegeld (§ 48 Abs. 2 RKG) als abgekürzte Leibrente i.S. des § 55 Abs. 2 EStDV oder als lebenslängliche Leibrente zu besteuern?

Ertragsanteil; Knappschaftsruhegeld; Leibrente

Fundstelle(n):
TAAAC-29591

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