Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
NWB direkt Nr. 49 vom Seite 7

Kinderzulage bei zwei Förderungsobjekten

Zweifache Inanspruchnahme der Kinderzulage möglich

Julia Hermann

Kinderzulage kann grundsätzlich nur für eine Wohnung im Kalenderjahr in Anspruch genommen werden. Erwirbt ein Ehepaar mit zwei Kindern zwei Objekte, wobei das Erstobjekt im Alleineigentum der Ehefrau und das Zweitobjekt im Miteigentum der Ehegatten steht, ist die Kinderzulage nach der Entscheidung des (Ez) und entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung für beide Objekte in voller Höhe zu gewähren.

Volle, halbe, oder keine Kinderzulage für das Zweitobjekt?

Die Kläger sind verheiratet und haben zwei Kinder. Für das Erstobjekt, eine im Alleineigentum der Klägerin stehende Wohnung, die unentgeltlich an Angehörige überlassen wurde, erhielt die Klägerin zunächst ab 2000 neben der Grundzulage eine Kinderzulage in Höhe von 3 000 DM. Im Jahr 2001 machten die Kläger als Miteigentümer einer zweiten, zu eigenen Wohnzwecken genutzten Wohnung, die Eigenheimzulage geltend. Das Finanzamt gewährte ab 2002 die volle Kinderzulage für das Zweitobjekt, strich aber gleichzeitig die Kinderzulage für das Erstobjekt.

Auf Antrag der Kläger änderte das Finanzamt den Bescheid für das Erstobjekt und berücksichtigte die Kinderzulage in volle...