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NWB direkt Nr. 49 vom Seite 6

Anschaffungsfiktion bei Privaten Veräußerungsgeschäften

Kein Erwerb durch Entnahme vor dem 1. 1. 1999

Andrew Miles

Mit dem Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 v. (BGBl 1999 I S. 402) führte der Gesetzgeber die Entnahme aus einem Betriebsvermögen als Tatbestand der Anschaffung im Rahmen der Besteuerung privater Veräußerungsgewinne erstmals ein. Für die Finanzverwaltung galt die Anschaffungsfiktion nach dem bereits für vor dem entnommenes Vermögen. Diese Verwaltungspraxis stieß auf heftige Kritik bei den Steuerpflichtigen – zuletzt im Falle des Verkaufs eines ehemals landwirtschaftlich genutzten Grundstücks in 2001, das bereits im Jahre 1993 aus dem Unternehmen ausgeschieden und ins Privatvermögen übergeführt worden war. Nun hat der BFH dem Steuerpflichtigen mit Urteil v. - IX R 5/06 Recht gegeben.

Einheitliche Anwendung des § 23 EStG

Nach § 23 EStG sind steuerbare Veräußerungsgewinne aus dem Unterschied zwischen dem Veräußerungserlös und den Anschaffungskosten abzuleiten. Damit sind Anschaffung wie Veräußerung gleichermaßen Tatbestandsmerkmale des § 23 EStG.

Fehlt es an einem der beiden Tatbestandmerkmale, kann es zu keiner Veräußerungsgewinnbesteuerung kommen. Die Anschaffung durch Entnahme ohne Eigentumsübergang kennt das Gesetz als steuerlich...